Professor Dr. Martin Avenarius
Forschung
Gegenwärtige Forschungsschwerpunkte:
- Antikes römisches Recht
- Wirkungsgeschichte des römischen Rechts in Deutschland und Russland
- Juristische und rechtshistorische Hermeneutik
- Erbrecht
Zur Person
Jahrgang 1965
- 1986-1991 Studium der Rechtswissenschaft und der Slavischen Philologie an den Universitäten Göttingen und Wien
- 1989 Forschungsstipendium an der Università di Napoli „Federico II“
- 1991 Referendarexamen
- 1992 Promotion
- 1995 Assessorexamen
- 1995-2002 am Institut für Römisches und Gemeines Recht der Universität Göttingen als Assistent bei Professor Dr. Okko Behrends
- 1998 Forschungsaufenthalt in Rom an der Biblioteca Apostolica Vaticana und am Istituto di Diritto Romano e dei diritti dell’oriente mediterraneo der Università di Roma „La Sapienza“
- 1999 Forschungsaufenthalt als Gast am Jesus College in Oxford
- 2000 Forschungsaufenthalt an der Stiftsbibliothek St. Gallen
- 2002 Habilitation. Erwerb der Lehrbefugnis für die Fächer Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte
- 2002 Oberassistent am Institut für Römisches und Gemeines Recht der Universität Göttingen
- Wintersemester 2002/03 Lehrstuhlvertretung an der Universität zu Köln
- 1.4.2003 Ernennung zum Professor (C 4) für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln
- 2005-2007 Beauftragter für Studienangelegenheiten (Studiendekan) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
- 2006 Einrichtung der Forschungsstelle "Römische Rechtstradition und Zivilrechtswissenschaft in Russland vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis 1922" (DFG-Projekt)
Nebentätigkeiten:
- Vertrauensdozent der Hanns-Seidel-Stiftung
- Mitglied der Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Köln und Düsseldorf
Wissenschaftlicher Beirat:
-
Acta Senatus (Stuttgart)
-
Assiro – Annales Scholae Servianae Iuris Romani (Alessandria)
-
Forum Prawnicze (Warszawa)
-
Fra Oriente e Occidente (Bologna/Roma)
-
Hans-Georg Gadamer-Gesellschaft (Heidelberg)
-
Interpretatio Prudentium. Direito romano e tradição romanista em revista (Lisboa)
-
Iuridica historica (Lecce)
-
Modelli teorici e metodologici nella storia del diritto privato (Roma/Napoli)
-
Opuscula. Quaderni di studi romanistici (Macerata)
-
Quaderni Lupiensi di Storia e Diritto (Lecce)
-
Specula Iuris (Bologna)
-
Tesserae iuris (Parma/Mantova)
Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Organisationen:
- Gesellschaft für Rechtsvergleichung (seit 1993)
- Deutscher Hochschulverband (seit 2002)
- Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft, Köln (seit 2003)
- Rheinischer Verein für Rechtsgeschichte (seit 2003)
- Zivilrechtslehrervereinigung (seit 2004)
- Associazione Internazionale di Studi Tardoantichi (seit 2018)
Publikationen
Lehre
Römische Rechtsgeschichte
Das römische Recht ist diejenige unter den kulturellen Errungenschaften der römischen Antike, die den bedeutendsten Einfluß auf die Gegenwart ausübt. In Deutschland bis 1899 geltendes Recht, wurde es vom BGB abgelöst, das damit unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen ist. Dieses bildet daher einen unverzichtbaren Schlüssel zum tieferen Verständnis des geltenden Privatrechts.
Die Vorlesung vermittelt einen Eindruck von den geistigen Leistungen der römischen Jurisprudenz und ihrer Wirkungsgeschichte. Sie beginnt mit einer Darstellung der Rezeption des römischen Rechts in Europa und behandelt dann die Entstehung und Vermittlung des Rechts im Altertum.
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrages (I)
Die Vorlesung führt in das Bürgerliche Recht und die juristische Fallbearbeitung ein. Sie behandelt die zentralen Probleme des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches und legt damit den Grund für die weiteren Vorlesungen im Zivilrecht.
Vertragliche Schuldverhältnisse
Das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse gehört zu denjenigen Bereichen, die das Wesen des Privatrechts in besonders ausgeprägter Weise widerspiegeln. In seinem Mittelpunkt steht eine aus Rechten und Pflichten bestehende Ordnung, die sich Menschen auf Grundlage der Privatautonomie selbst schaffen. Das Gesetz ergänzt die Regelungen, um eine gerechte Lösung von den Parteien nicht geregelter Rechtsfragen anzubieten und zwingende Wertungen durchzusetzen.
In der Vorlesung werden die für verschiedene Typen der Schuldverträge jeweils wichtigsten Grundsätze behandelt.
Grundkurs Familien- und Erbrecht
Der Grundkurs vermittelt das in dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich
verlangte Examenswissen. Im Vordergrund der Vorlesungen steht die
Verzahnung des Familien- und Erbrechts mit den anderen Büchern des BGB,
wie sie in den Zivilrechtsklausuren der Ersten Prüfung regelmäßig
geprüft wird.
Vertiefung Familien- und Erbrecht
Diese Vorlesung vertieft die im Grundkurs erworbenen Kenntnisse des Familien- und Erbrechts, aufbauend auf den Stoff des zivilrechtlichen Pflichtfachbereichs gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 e und f JAG NRW
Römisches Recht im BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen, wie es in Deutschland bis 1899 gegolten hat. Es setzt das Zusammenwirken zwischen regelhaft gefaßten Tatbeständen und pflichtenhaltigen Prinzipien voraus, welches das römische Recht der Kaiserzeit hervorgebracht hatte. Auch sind zahlreiche einzelne Rechtsbegriffe in ihrer Eigenart nur vor dem Hintergrund ihrer Entstehung aus dem römischen Rechtsdenken zu erklären. Ausgehend von bedeutenden Rechtseinrichtungen des geltenden Privatrechts wird die Vorlesung deren Ursprünge im römischen Recht behandeln und jeweils die Vielfalt der miteinander ringenden Konzepte in den Blick nehmen, deren Weg in das heute geltende Recht teilweise durch die Durchsetzung einzelner Konzepte, teilweise aber auch durch interessante Kompromißlösungen gekennzeichnet ist. Indem die Vorlesung einen Eindruck von jener Privatrechtsordnung vermittelt, aus der heraus das BGB ebenso wie andere bedeutende Kodifikationen geschaffen wurden, gibt sie Rüstzeug für die Rechtsvergleichung sowie die historische und subjektiv-teleologische Interpretation des geltenden Rechts an die Hand.
Nach einer Einführung in historische, theoretische und methodische Grundlagen des römischen Privatrechts werden die Schwerpunkte der Vorlesung im Sachen- und Schuldrecht sowie im Erbrecht liegen.
Vorbereitungsseminar
Professor Avenarius bietet in jedem Sommersemester ein Vorbereitungsseminar zu spezifischenThemen des römischen Rechts an.
Das Vorbereitungsseminar dient insbesondere dazu, die Studierenden vertieft mit der Informations- und Materialrecherche vertraut zu machen, ihnen die Strukturierung der Inhalte, das Anfertigen einer Gliederung und die Ausarbeitung eines schriftlichen Manuskripts in der bei wissenschaftlichen Arbeiten üblichen Form – einschließlich der Regeln des Zitierens von Rechtsprechung und Literatur – zu vermitteln und sie dahin zu führen werden, ihre Arbeitsergebnisse mündlich vorzutragen und diese kritisch-reflektiert zu verteidigen (Kompetenzen, die nach § 12 Absatz 5 StudPrO bei Seminaren erworben und nachgewiesen werden sollen).
Die Studierenden müssen jeweils eine häusliche Themenarbeit verfassen, deren Ergebnisse sie in einem mündlichen Vortrag darstellen und verteidigen. Anschließend erfolgt eine Diskussion im Seminar (vgl. § 12 Absatz 5 http://www.jura.uni-koeln.de/studpro_2014.html#c26288). Schriftliche Ausarbeitung und Vortrag sind obligatorisch. Vor der Themenausgabe müssen sich die Studierenden über ein den Lehrstühlen zur Verfügung stehendes Formular bei Prüfungsamt anmelden, die Seminare können im 18-Punkte-Schema oder schlicht mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden.
Schwerpunktseminar zum Römischen Recht, Bürgerlichen Recht, Neuerer Privatrechtsgeschichte, insbesondere Erbrecht
Seminar im Schwerpunktstudium - (KB 7, WB 2, 6 - StPrO 2014)
Termin und Themen nach Absprache
Institut für Römisches Recht (Bibliothek)
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme an einem rechtshistorischen Schwerpunktseminar empfiehlt es sich zur Vorbereitung dringend, bereits ein rechtshistorisches Vorbereitungsseminar zu besuchen. Ein rechtshistorisches Seminar erfordert mitunter eine andere Herangehens- und Arbeitsweise als die übrigen Seminararbeiten in der Rechtswissenschaft.
Schwerpunktseminar zu den Rechtsentwicklungen in der Moderne
Seminar im Schwerpunktstudium - (KB 7, WB 1, 2, 3, 4, 5, 6 - StPrO 2014)
Termin und Themen nach Absprache
Institut für Römisches Recht (Bibliothek)
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme an einem rechtshistorischen Schwerpunktseminar empfiehlt es sich zur Vorbereitung dringend, bereits ein rechtshistorisches Vorbereitungsseminar zu besuchen. Ein rechtshistorisches Seminar erfordert mitunter eine andere Herangehens- und Arbeitsweise als die übrigen Seminararbeiten in der Rechtswissenschaft.