Hinweise für Promotionsbewerber
An meinem Lehrstuhl werden lediglich Dissertationsthemen aus dem römischen Recht der Antike oder dessen Fortwirkung in der Geschichte des Privatrechts vergeben. In diesem Rahmen betreue ich auch Arbeiten, die die Entstehung von Einrichtungen des modernen Privatrechts auf Grundlage der Institutionen des römischen Rechts zum Gegenstand haben. Diese Themen können einen Schwerpunkt in der historischen Rechtsvergleichung haben und das ausländische sowie das europäische Privatrecht berühren.
Promotionsbewerber müssen die lateinische Sprache beherrschen. Vorkenntnisse im römischen Recht sind erwünscht. Über die in der Promotionsordnung niedergelegten Erfordernisse hinaus wird die aktive Teilnahme an einem Seminar oder einer Exegese am Institut erwartet.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und sich bereits Gedanken über mögliche Themen gemacht hat, möge sich wegen näherer Informationen an die Mitarbeiter des Instituts wenden.
Bitte vereinbaren Sie Sprechstundentermine unter ius-romanum(at)uni-koeln.de oder telefonisch unter 0221-470-5688.
Rheinisch-westfälische Graduiertenschule "Recht als Wissenschaft"