Forschungsschwerpunkte am Institut
Am Institut wird das römische Recht mit verschiedenen Schwerpunkten untersucht. Im Mittelpunkt steht die Geschichte des römischen Rechts der Antike. Hier richtet sich der Blick auf dessen Entwicklung im Altertum sowie auf dessen Einrichtungen und Quellen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts, also dessen Ausstrahlung auf jüngere Rechtssysteme und juristische Konzepte, insbesondere auf solche der Neuzeit. Dies wird unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Wahrnehmung im Kontext bestimmter Rezeptionsvorgänge untersucht. Hiermit verbunden ist schließlich die Betrachtung des römischen Rechts unter hermeneutischen Fragestellungen. Dabei wird gefragt, welche Voraussetzungen für den Zugang zum historischen Verständnis der Texte bestehen und welche Bedeutung umgekehrt die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts für das juristische Verstehen hat.