Vorlesungen im Sommersemester 2025
Familien- und Erbrecht
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 08:00 Uhr -11:30 Uhr
HS II
Beginn: 07.04.2025
Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.
Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüge des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.
Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), die rechtliche Stellung des Erben (v.a. die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander), Pflichtteilsrecht.
Materialien zur Vorlesung, wie eine Gliederung und Literaturhinweise, werden in Ilias eingestellt.
Römische Rechtsgeschichte
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 12:00 - 13:30 Uhr
HS A1
Beginn: 07.04.2025
Das römische Recht ist diejenige unter den kulturellen Errungenschaften der römischen Antike, die den bedeutendsten Einfluß auf die Gegenwart ausübt. In Deutschland bis 1899 geltendes Recht, wurde es vom BGB abgelöst, das damit unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen ist. Dieses bildet daher einen unverzichtbaren Schlüssel zum tieferen Verständnis des geltenden Privatrechts.
Die Vorlesung vermittelt einen Eindruck von den geistigen Leistungen der römischen Jurisprudenz und ihrer Wirkungsgeschichte. Sie beginnt mit einer Darstellung der Rezeption des römischen Rechts in Europa und behandelt dann die Entstehung und Vermittlung des Rechts im Altertum.
Vorbereitungsseminar: Recht und Gerechtigkeit in der römischen Antike
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 16:00-17:30 Uhr
Institutsbibliothek
Beginn: 14.04.2025
Das römische Recht der klassischen Zeit, das zum Gegenstand der Rezeption in Europa wurde und mit Rechtseinrichtungen und Prinzipen in die ganze moderne Welt ausstrahlte, beruhte auf verschiedenen Konzepten von der Eigenart des Rechts und dessen Geltungsgrund sowie vom Wesen der Gerechtigkeit. Bestimmte Grundgedanken führen auf griechische Gerechtigkeitskonzepte zurück, andere sind spezifisch römische Schöpfungen. Die Fragen nach Recht und Gerechtigkeit stellen sich in der modernen Welt unter anderen Bedingungen, doch bietet das antike Rechtsdenken wertvolle und für die Gegenwart lehrreiche Antworten.
Das Vorbereitungsseminar wird – hauptsächlich im Wege der Exegese – dem vielfältigen Spektrum an Fragen nachgehen, die sich in dem genannten Rahmen ergeben. Es wird die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit altsprachlichen Texten erwartet.
Das Seminar findet jeweils montags um 16.00 Uhr s.t. in der Institutsbibliothek statt. Regelmäßige Teilnahme wird erwartet. Der erste Termin mit Vorbesprechung, Einführung in die Grundsätze der Bearbeitung sowie Nennung von Hilfsmitteln wird der 14.04.2025 sein.
Die Erarbeitung der einzelnen Referatsthemen sollte etwa vier Wochen in Anspruch nehmen. Die Referate werden im Wochenrhythmus gehalten, die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitungen (20-25 S.) erfolgt zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach dem Ende der Veranstaltung.
Latein für Juristen
Wiss. MA Ann-Christin Charles
MI 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Gebäude 414, Seminarraum 0.104
Beginn: 09.04.2025
Der Kurs wendet sich an diejenigen Studenten, die von ihrem Studium mehr erwarten als die Vermittlung examensrelevanten Wissens, die einen Blick riskieren wollen auf das historische Potential grundlegender Prinzipien unserer Rechtsordnung.
Zahlreiche Begriffe und Probleme des geltenden Rechts, vor allem des BGB, werden in der Juristensprache nach wie vor mit lateinischen Worten und Sätzen bezeichnet. Dies erleichtert insbesondere die Verständigung mit ausländischen Juristen, namentlich aus dem romanischen Rechtskreis. Häufig bringt die lateinische Formulierung klassische Regelungsprobleme pointiert zum Ausdruck. Die entsprechenden Lösungsmechanismen zu verstehen, setzt präzise sprachliche Reflexion voraus. Die lateinische Rechtssprache führt hier oftmals weiter als die deutsche. Der Kurs will (auch in Abhängigkeit von den Kenntnissen der Teilnehmer) solche Rechtsprobleme und ihre sprachlichen Grundlagen diskutieren. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, eigene Gestaltungsvorschläge einzubringen.
Durch den Kurs werden die gemäß § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten lateinischen Sprachkenntnisse erworben. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3, III JAG. Eine Anmeldung zur Abschlussklausur über KLIPS ist nicht erforderlich.
Dieser Kurs versteht sich nicht als Basiskurs, Lateinvorkenntnisse werden jedoch nicht vorausgesetzt. Sprachliche Kompetenzen können während der Veranstaltung erworben werden.