Vorlesungen im Sommersemester 2022
Familien- und Erbrecht (IV)
Prof. Dr. Martin Avenarius
MI 16:00 Uhr -18:30 Uhr
Beginn: 06.04.2022
Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.
Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.
Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), die rechtliche Stellung des Erben (v.a. die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander), Pflichtteilsrecht.
Literaturhinweise, Vorlesungsmaterialien sowie begleitende und
organisatorische Hinweise zur Veranstaltung werden ab Vorlesungsbeginn über das mit KLIPS verbundene ILIAS-System bereitgestellt.
Römische Rechtsgeschichte
Prof. Dr. Martin Avenarius
MI 08:00 Uhr - 9:30 Uhr
Beginn: 06.04.2022
Das römische Recht ist diejenige unter den kulturellen Errungenschaften der römischen Antike, die den bedeutendsten Einfluß auf die Gegenwart ausübt. In Deutschland bis 1899 geltendes Recht, wurde es vom BGB abgelöst, das damit unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen ist. Dieses bildet daher einen unverzichtbaren Schlüssel zum tieferen Verständnis des geltenden Privatrechts.
Die Vorlesung vermittelt einen Eindruck von den geistigen Leistungen der römischen Jurisprudenz und ihrer Wirkungsgeschichte. Sie beginnt mit einer Darstellung der Rezeption des römischen Rechts in Europa und behandelt dann die Entstehung und Vermittlung des Rechts im Altertum.
Das römische Recht im BGB
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Beginn: 04.04.2022
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen, wie es in Deutschland bis 1899 gegolten hat. Es setzt das Zusammenwirken zwischen regelhaft gefaßten Tatbeständen und pflichtenhaltigen Prinzipien voraus, welches das römische Recht der Kaiserzeit hervorgebracht hatte. Auch sind zahlreiche einzelne Rechtsbegriffe in ihrer Eigenart nur vor dem Hintergrund ihrer Entstehung aus dem römischen Rechtsdenken zu erklären. Ausgehend von bedeutenden Rechtseinrichtungen des geltenden Privatrechts wird die Vorlesung deren Ursprünge im römischen Recht behandeln und jeweils die Vielfalt der miteinander ringenden Konzepte in den Blick nehmen, deren Weg in das heute geltende Recht teilweise durch die Durchsetzung einzelner Konzepte, teilweise aber auch durch interessante Kompromißlösungen gekennzeichnet ist. Indem die Vorlesung einen Eindruck von jener Privatrechtsordnung vermittelt, aus der heraus das BGB ebenso wie andere bedeutende Kodifikationen geschaffen wurden, gibt sie Rüstzeug für die Rechtsvergleichung sowie die historische und subjektiv-teleologische Interpretation des geltenden Rechts an die Hand.
Nach einer Einführung in historische, theoretische und methodische Grundlagen des römischen Privatrechts werden die Schwerpunkte der Vorlesung im Sachen- und Schuldrecht sowie im Erbrecht liegen.
Vorbereitungsseminar: Das Deliktsrecht des BGB und seine römischen Ursprünge
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 16:00-17:30 Uhr
Beginn: 11.04.2022
Das Deliktsrecht des BGB geht, wie bekannt, auf verschiedene Traditionen zurück. Während die Pflicht zum Ersatz zugefügten Schadens auf Gesichtspunkte der materiellen Gerechtigkeit gestützt werden kann, wie sie sowohl etwa das kanonische Recht als auch das neuzeitliche säkulare Naturrecht kennt, ist die wohl wichtigste, sicherlich aber die älteste Quelle des modernen Deliktsrechts das römische Recht. In historischer Zeit erstmals faßbar im Recht der Zwölf Tafeln, fand das Recht des Schadensersatzes wegen Unerlaubter Handlungen später Ausdruck in der berühmten lex Aquilia (um 286 v. Chr.). Andere Deliktstatbestände bildeten die herabsetzende Behandlung (iniuria) sowie der Diebstahl (furtum).
Die Auseinandersetzung mit dem reichen, in den römischen Quellen dokumentierten Erfahrungsschatz bietet die Möglichkeit zum vertieften Verstehen, warum bestimmte Privatrechtsregeln die uns vertraute Gestalt angenommen haben und nicht andere, wie sie die Vergangenheit oder das ausländische Recht kennen.
Das Seminar wird für ausgewählte Rechtseinrichtungen des BGB der Frage nachgehen, welche Gründe die Materialien zum BGB für die Schaffung profilbildender Merkmale der Tatbestände erkennen lassen und auf welche Ursprünge in den römischen Quellen die von den BGB-Kommissionen aufgegriffene Dogmatik jeweils zurückgeht.
Die Themenbearbeitung erfordert die exegetische Untersuchung von Quellen. Einführung und Betreuung werden gerne geboten. Lateinkenntnisse werden allerdings erwartet, ebenso wie Grundkenntnisse im römischen Recht, wie sie etwa durch den Besuch der Vorlesung „Römische Rechtsgeschichte“ erworben werden können.
Vorgeschlagen werden zunächst folgende Themen:
1.) Die Deliktstatbestände des BGB, des klassischen Rechts und der Zwölftafeln: zeitgebundene oder zeitlose Problemkomplexe?
2.) Die Auslegung von Deliktstatbeständen: Die moderne Interpretation der Haftungstatbestände des BGB und die Auslegung der lex Aquilia durch römische Juristen.
3.) Die Rechtsfolge der Sachbeschädigung: die Bemessung der Ersatzleistung nach der lex Aquilia. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich zum modernen Recht
4.) Die Schädigung durch Gewaltunterworfene und das Recht der Noxalhaftung im Vergleich mit dem modernen Recht der Haftung für Schädigungen durch Kinder und Tiere
5.) Die mittelbare herbeigeführte Tötung (mortis causam praestare) und der prätorische Rechtsschutz: Kausalität und Zurechnung in Zivilrecht und Edikt
6.) Besondere Kausalitätsprobleme: abgebrochene und vermittelnde Kausalität
7.) Die fahrlässige Schädigung
8.) Das Konzept der Verkehrssicherungspflicht
9.) Die Haftung mehrerer Verantwortlicher
10.) Die herabsetzende Behandlung (iniuria), ihr spezifischer Unrechtsgehalt und die Bemessung der Kompensation in vergleichender Betrachtung
11.) Der Diebstahl (furtum), seine Begehungsformen und das Sanktionensystem
12.) Die Tatbestände der Gefährdungshaftung: Parallelen und Unterschiede
13.) Die actio servi corrupti und ihre Beziehung zum modernen Recht
Weitere Themen können vereinbart werden. Zugelassene Teilnehmer können gerne vor Seminarbeginn bestimmte Themen erhalten. Interessierte mögen sich bitte an Frau Charles im Institut für Römisches Recht wenden.
Latein für Juristen
Wiss. MA Ann-Christin Charles
MI 16:00 Uhr - 17:30 Uhr
Beginn: 06.04.2022
Der Kurs wendet sich an diejenigen Studenten, die von ihrem Studium mehr erwarten als die Vermittlung examensrelevanten Wissens, die einen Blick riskieren wollen auf das historische Potential grundlegender Prinzipien unserer Rechtsordnung.
Zahlreiche Begriffe und Probleme des geltenden Rechts, vor allem des BGB, werden in der Juristensprache nach wie vor mit lateinischen Worten und Sätzen bezeichnet. Dies erleichtert insbesondere die Verständigung mit ausländischen Juristen, namentlich aus dem romanischen Rechtskreis. Häufig bringt die lateinische Formulierung klassische Regelungsprobleme pointiert zum Ausdruck. Die entsprechenden Lösungsmechanismen zu verstehen setzt präzise sprachliche Reflexion voraus. Die lateinische Rechtssprache führt hier oftmals weiter als die deutsche. Der Kurs will (auch in Abhängigkeit von den Kenntnissen der Teilnehmer) solche Rechtsprobleme und ihre sprachlichen Grundlagen diskutieren. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, eigene Gestaltungsvorschläge einzubringen.
Durch den Kurs werden die gemäß § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten lateinischen Sprachkenntnisse erworben. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3, III JAG. Eine Anmeldung zur Abschlussklausur über KLIPS ist nicht erforderlich.
Dieser Kurs versteht sich nicht als Basiskurs, aber Lateinvorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sprachliche Kompetenzen können während der Veranstaltung erworben werden.