Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrages (I)
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 10:00 Uhr - 13:30 Uhr ; virtuelle Veranstaltung
MI 10:00 Uhr - 13:30 Uhr ; virtuelle Veranstaltung
Beginn: 05.11.2020
Die Vorlesung führt in das Bürgerliche Recht und die juristische Fallbearbeitung ein. Sie behandelt die zentralen Probleme des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches und legt damit den Grund für die weiteren Vorlesungen im Zivilrecht.
Zu der Vorlesung sollte unbedingt eine Arbeitsgemeinschaft besucht werden, in welcher die Fallarbeit in einer kleineren Gruppe geübt wird.
Aufgrund der COVID19-Pandemie kann die Vorlesung nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden, sondern findet als digitale Vorlesung statt. Wöchentlich werden die aktuellen Videosequenzen bei Ilias hochgeladen und können dort von Ihnen angesehen werden. Bitte achten Sie darauf, den Stundenplan trotz digitalem Angebot beizubehalten, um optimal auf die AG vorbereitet zu sein.
Am 09.11., 30.11. und 06.12. wird um 10:00 Uhr eine Zoom-Sprechstunde abgehalten. In dieser wird kein neuer Stoff besprochen, sondern Ihre Fragen zur Vorlesung beantwortet. Die Einwahldaten bzw. den Zoom-Link finden Sie bei Ilias, wie auch eine Kurzanleitung für Zoom.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Professor Avenarius Fragen zur Vorlesung, die per eMail gestellt werden, nicht beantwortet.
Wir empfehlen die Angebote der Fachschaft Jura für Erstsemester unter www.fachschaft.de!
Römische Rechtsgeschichte
Prof. Dr. Martin Avenarius
DO 8:00 Uhr - 9:30 Uhr ; virtuelle Veranstaltung
Beginn: 05.11.2020
Das römische Recht ist diejenige unter den kulturellen Errungenschaften der römischen Antike, die den bedeutendsten Einfluß auf die Gegenwart ausübt. In Deutschland bis 1899 geltendes Recht, wurde es vom BGB ab-gelöst, das damit unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen ist. Dieses bildet daher einen unverzichtbaren Schlüssel zum tieferen Verständnis des geltenden Privatrechts.
Die Vorlesung vermittelt einen Eindruck von den geistigen Leistungen der römischen Jurisprudenz und ihrer Wirkungsgeschichte. Sie beginnt mit einer Darstellung der Rezeption des römischen Rechts in Europa und behandelt dann die Entstehung und Vermittlung des Rechts im Altertum.
Aufgrund der COVID19-Pandemie kann die Vorlesung nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden, sondern findet als digitale Vorlesung statt. Wöchentlich wird die aktuelle Videosequenz bei Ilias hochgeladen und kann dort von Ihnen angesehen werden. Bitte achten Sie darauf, den Stundenplan trotz digitalem Angebot beizubehalten.
Am 04.02.2021 wird während der Vorlesungszeit eine Zoom-Sprechstunde angeboten, um Ihre Fragen zu beantworten. Die Einwahldaten bzw. den Zoom-Link finden Sie bei Ilias, wie auch eine Kurzanleitung für Zoom.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Professor Avenarius Fragen zur Vorlesung, die per eMail gestellt werden, nicht beantwortet.
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Das römische Recht im BGB
Prof. Dr. Martin Avenarius
MO 16:00 Uhr - 17:30 Uhr ; virtuelle Veranstaltung
Beginn: 02.11.2020
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen, wie es in Deutschland bis 1899 gegolten hat. Es setzt das Zusammenwirken zwischen regelhaft gefaßten Tatbeständen und pflichtenhaltigen Prinzipien voraus, welches das römische Recht der Kaiserzeit hervorgebracht hatte. Auch sind zahlreiche einzelne Rechtsbegriffe in ihrer Eigenart nur vor dem Hintergrund ihrer Entstehung aus dem römischen Rechtsdenken zu erklären. Ausgehend von bedeutenden Rechtseinrichtungen des geltenden Privatrechts wird die Vorlesung deren Ursprünge im römischen Recht behandeln und jeweils die Vielfalt der miteinander ringenden Konzepte in den Blick nehmen, deren Weg in das heute geltende Recht teilweise durch die Durchsetzung einzelner Konzepte, teilweise aber auch durch interessante Kompromißlösungen gekennzeichnet ist. Indem die Vorlesung einen Eindruck von jener Privatrechtsordnung vermittelt, aus der heraus das BGB ebenso wie andere bedeutende Kodifikationen geschaffen wurden, gibt sie Rüstzeug für die Rechtsvergleichung sowie die historische und subjektiv-teleologische Interpretation des geltenden Rechts an die Hand.
Nach einer Einführung in historische, theoretische und methodische Grundlagen des römischen Privatrechts werden die Schwerpunkte der Vorlesung im Sachen- und Schuldrecht sowie im Erbrecht liegen.
Aufgrund der COVID19-Pandemie kann die Vorlesung nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden, sondern findet als digitale Vorlesung statt. Die Einwahldaten bzw. den Zoom-Link finden Sie bei Ilias, wie auch eine Kurzanleitung für Zoom.
Latein für Juristen 2 St.
Wiss. MA Dr. Dr. Filippo Bonin
DO 14:00 Uhr - 15:30 Uhr ; virtuelle Veranstaltung
Beginn: 05.11.2020
Der Kurs wendet sich an diejenigen Studenten, die von ihrem Studium mehr erwarten als die Vermittlung examensrelevanten Wissens, die einen Blick riskieren wollen auf das historische Potential grundlegender Prinzipien unserer Rechtsordnung.
Zahlreiche Begriffe und Probleme des geltenden Rechts, vor allem des BGB, werden in der Juristensprache nach wie vor mit lateinischen Worten und Sätzen bezeichnet. Dies erleichtert insbesondere die Verständigung mit ausländischen Juristen, namentlich aus dem romanischen Rechtskreis. Häufig bringt die lateinische Formulierung klassische Regelungsprobleme pointiert zum Ausdruck. Die entsprechenden Lösungsmechanismen zu verstehen, setzt präzise sprachliche Reflexion voraus. Die lateinische Rechtssprache führt hier oftmals weiter als die deutsche. Der Kurs will (auch in Abhängigkeit von den Kenntnissen der Teilnehmer) solche Rechtsprobleme und ihre sprachlichen Grundlagen diskutieren. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, eigene Gestaltungsvorschläge einzubringen.
Durch den Kurs werden die gemäß § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten lateinischen Sprachkenntnisse erworben. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3, III JAG. Eine Anmeldung zur Abschlussklausur über KLIPS ist nicht erforderlich.
Dieser Kurs versteht sich nicht als Basiskurs, aber Lateinvorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sprachliche Kompetenzen können während der Veranstaltung erworben werden.
Aufgrund der COVID19-Pandemie kann die Vorlesung nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden, sondern findet als digitale Vorlesung statt. Die Einwahldaten bzw. den Zoom-Link finden Sie bei Ilias, wie auch eine Kurzanleitung für Zoom.