Vorlesungen im Wintersemester 2024/2025
Latein für Juristen
Wiss. MA Ann-Christin Charles
MI 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Gebäude 414, Seminarraum 0.111
Beginn: 09.10.2024
Der Kurs wendet sich an diejenigen Studenten, die von ihrem Studium mehr erwarten als die Vermittlung examensrelevanten Wissens, die einen Blick riskieren wollen auf das historische Potential grundlegender Prinzipien unserer Rechtsordnung.
Zahlreiche Begriffe und Probleme des geltenden Rechts, vor allem des BGB, werden in der Juristensprache nach wie vor mit lateinischen Worten und Sätzen bezeichnet. Dies erleichtert insbesondere die Verständigung mit ausländischen Juristen, namentlich aus dem romanischen Rechtskreis. Häufig bringt die lateinische Formulierung klassische Regelungsprobleme pointiert zum Ausdruck. Die entsprechenden Lösungsmechanismen zu verstehen, setzt präzise sprachliche Reflexion voraus. Die lateinische Rechtssprache führt hier oftmals weiter als die deutsche. Der Kurs will (auch in Abhängigkeit von den Kenntnissen der Teilnehmer) solche Rechtsprobleme und ihre sprachlichen Grundlagen diskutieren. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, eigene Gestaltungsvorschläge einzubringen.
Durch den Kurs werden die gemäß § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten lateinischen Sprachkenntnisse erworben. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3, III JAG. Eine Anmeldung zur Abschlussklausur über KLIPS ist nicht erforderlich.
Dieser Kurs versteht sich nicht als Basiskurs, Lateinvorkenntnisse werden jedoch nicht vorausgesetzt. Sprachliche Kompetenzen können während der Veranstaltung erworben werden.