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Studium des römischen Rechts in Köln

Wer in der Vorlesung „Römische Rechtsgeschichte“ sein Interesse dafür entdeckt hat, den Blick auf das Recht, seine Voraussetzungen und Methoden durch die Beschäftigung mit dem römischen Recht zu schärfen, dem bieten sich in Köln verschiedene Veranstaltungen zur Vertiefung seiner Kenntnisse an. Zudem besteht nach der neuen Studienordnung die Möglichkeit, sich im Rahmen des Schwerpunktbereichs Nr. 7 „Rechtsentwicklungen in der Moderne" (früher: „Privatrechtsgeschichte und Privatrechtsvergleichung“) auf das römische Recht zu spezialisieren und den universitären Teil der Examensprüfung in diesem Fach abzulegen. Eine kontinuierliche, sich über das gesamte Studium erstreckende Beschäftigung mit dem römischen Recht, die sich im Examen sicherlich als fruchtbringend erweisen wird, soll durch ein mehrstufiges Veranstaltungsangebot ermöglicht und durch intensive Betreuung und Begleitung gefördert werden.

Im ersten Semester soll die Vorlesung „Römische Rechtsgeschichte“ einen Überblick und damit einen Einstieg in die Beschäftigung mit dem römischen Recht bieten. Die Vorlesung behandelt die sogenannte „äußere“ Rechtsgeschichte, d.h. die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Rechtsentwicklung.

Als Ergänzung und Vertiefung dieser einführenden Vorlesung bietet sich die Vorlesung „Römisches Recht im BGB“ an. Ausgehend von ausgewählten Einrichtungen des modernen bürgerlichen Rechts wird in dieser Veranstaltung diejenige historische Rechtserfahrung behandelt, welche in denselben Ausdruck findet, einschließlich der sogenannten „inneren" Rechtsgeschichte, d.h. die Geschichte und Entwicklung der einzelnen römischen Privatrechtsinstitute. 

In das eigenständige rechtshistorische Arbeiten soll das jeweils unterschiedlichen Themen gewidmete „Romanistische Seminar“ einführen. Es kann nach Anmeldung als „Vorbereitungsseminar" absolviert sowie zur Ersetzung einer Klausur im Schwerpunktstudium (gem. § 51 II StPrO 2014) verwendet werden. Hier steht die eigene Arbeit mit den Quellen des römischen Rechts im Wege der Exegese, d.h. der Auslegung im Vordergrund. Gemeinsam wird die Bedeutung eines Rechtstextes erarbeitet und diskutiert. Diese Veranstaltung, in der man das in der Vorlesung Gehörte praktisch umzusetzen lernt, bildet den Kern des Studiums des römischen Rechts. Die Teilnahme wird bereits den Studenten der Anfangssemester empfohlen, da nur die kontinuierliche Arbeit an den Quellen, wenn auch anfangs mit notwendigerweise geringen Vorkenntnissen, eine vertiefte Kenntnis des römischen Rechts und eine sichere Beherrschung der Methoden der Romanistik gewährleistet. Damit kann die regelmäßige Teilnahme am Seminar auch einer soliden Vorbereitung der Examens-Seminararbeit in einem rechtshistorischen Fach dienen. Zur Vorbereitung auf die Examenshausarbeit im römischen Recht wird empfohlen, mindestens eine schriftliche Seminararbeit mit Referat zu fertigen.

Darüber hinaus bietet der Kurs „Latein für Juristen“ die Möglichkeit, vorhandene Lateinkenntnisse mit spezifisch juristischer Schwerpunktsetzung zu ergänzen und sich – dies ist auch ohne Vorkenntnisse möglich - einen Einblick in die antike und moderne juristische Terminologie zu verschaffen. Durch erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs können die gem. § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten Lateinkenntnisse sowie die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3 JAG nachgewiesen werden.